Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Alle Sprechstunden werden von erfahrenen und qualifizierten Ärzten abgehalten. Egal, um was es geht: Sie werden immer einen Spezialisten für Ihr Thema vorfinden. Sie sind unter Zeitdruck? 

Qualifiziertes Personal
Höchste Standards
Impfungen
Hausbesuche

Dienstleistungen


Gesundheitsuntersuchungen

Egal in welchem Alter muss man periodische Untersuchungen durchführen um bei seiner Gesundheit auf den neusten Stand zu sein. Sei es für die Arbeit oder für das Amt, wir sind für Sie da.


Umfangreiches Labor


Das Labor wird immer morgens von unseren qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen. Von der Standard Blutuntersuchung bis zum großen Blutbild. Auch private Untersuchungen wie Vitaminmangel führen wir gerne für Sie durch.

Jugenduntersuchung J1


Im Alter von 12 bis 14 Jahren hat Ihr Kind Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, die J1. Eine gute Gelegenheit, sich allein und vertraulich beraten zu lassen.

Kinderuntersuchung


Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen (U3 – U9) handelt es sich um ein Verfahren zur diagnostischen Überprüfung sowohl des körperlichen als auch des mentalen Zustandes des Kindes.

Ziel dieser Untersuchung wird festgestellt ob der Entwicklungszustand altersgerecht und als angemessen beurteilt werden kann.


Hautscreening


Es wird ein Anamnese-Gespräch über bestehende Hautprobleme, Veränderungen und Allergien besprochen, anschließend wird die Haut am gesamten Körper untersucht, inklusive Nägeln, Mundschleimhaut, Kopfhaut und Intimbereich. Make-up, Nagellack und aufwendige Frisuren sollten Sie also an diesem Tag nicht tragen, um den Ablauf der Untersuchung nicht zu erschweren.

Krebsvorsorge beim Mann


Die Untersuchung umfasst gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen/Beschwerden). Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales. Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus). Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten. Befundmitteilung mit anschließender Beratung.


Jugendschutzuntersuchung


Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.


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